Änderungen bei Hartz-IV
Schonvermögen: Bislang gilt: Geld, das Hartz-IV-Empfänger vor der Arbeitslosigkeit für die Altersvorsorge angespart haben, bleibt bis zu 250 Euro pro Lebensjahr (maximal 16.250 Euro) unangetastet.
Dieser Betrag wird nun verdreifacht (750 Euro pro Lebensjahr).
Beispiel: Für einen 50-Jährigen liegt der Freibetrag dann bei 37.500 Euro. Ansprüche aus Riester- oder Rürup-Renten bleiben weiterhin generell verschont. Kosten für den Bundeshaushalt laut CDU-General Pofalla: 300 Mio. Euro.
Schutz der Immobilie: Wer in einem selbst gekauften Haus bzw. einer Eigentumswohnung lebt, muss diese Immobilie bisher ab einer bestimmten Größe (z. B. ab 80 Quadratmeter für zwei Personen in einer Eigentumswohnung) vermieten bzw. verkaufen, bevor Hartz-IV-Anspruch besteht. Das wird generell abgeschafft.
Bargeld: Bargeld und Vermögen, das nicht für die Altersvorsorge angelegt ist, bleibt weiterhin in Höhe von 150 Euro pro Lebensjahr verschont.
Hinzuverdienst: Bislang gehen lediglich 100 Euro ohne Abzüge an den Hartz-IV-Empfänger. Verdient er zwischen 101 und 799 Euro, werden satte 80 Prozent angerechnet, ab 800 Euro gar 90 Prozent. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Um größeren Anreiz für Arbeit zu schaffen, werden wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich erhöhen.“ Wie hoch, sei aber offen.
Miete: Schwarz-Gelb will, dass die Miete für Hartz-IV-Empfänger direkt an den Vermieter überwiesen wird. So soll Missbrauch vermieden werden. Der Mieterbund kritisiert, dann könnten Minderungsgründe nicht mehr direkt durchgesetzt werden. Das Erwerbslosenforum sprach von einer „Stigmatisierung“.