Via Sicura
Die“mit Licht Fahr-Pflicht“


Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprograms «Via Sicura» wurde in dert Schweiz der Rückgriff der Haftpflicht-Versicherung in Kraft gesetzt.
Alle Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer müssen bei der Schadensbegleichung den Unfallverursacher obligatorisch in Regress nehmen, wenn der Schaden in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand- oder durch Raserei verursacht wurde.
Oder anders ausgedrückt: Wer einen Unfall verursacht, weil er betrunken war oder massiv zu schnell fährt, muss für den Schaden aufkommen. Dasselbe gilt bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch am Steuer.
Die Höhe des Betrages, welcher ein Unfallverursacher bezahlen muss, richtet sich nach dem Verschulden und nach seiner wirtschaftlichen Situation. Ein vertraglich vereinbarter Regressverzicht gilt in diesen Fällen nicht.
Weitere Massnahmen von «Via sicura» werden voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2016 umgesetzt.
Die wären:
Eine einheitlichen Qualitätssicherung bei der Fahreignungsabklärung und die Anpassung der medizinischen Mindestanforderungen an den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Dies betrifft auch die Fahrtüchtigkeit von Senioren.
Eine beweissichere Atem-Alkoholprobe, die auch bei Werten ab 0,80 Promille gerichtlich verwertet werden kann. Eine Blutprobe wird nur noch auf Verlangen oder bei Verdacht auf Drogenmissbrauch genommen.
Die Pflicht zur Teilnahme an einem Nachschulungskurs, wenn der Führerausweis wegen Fahrens unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss (ab 0,80 Promille) oder aus anderen Gründen (bei Wiederholungstätern) für mindestens sechs Monate entzogen wurde.
Der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten bei Rasern, denen der Führerausweis für mindestens zwölf Monate oder auf unbestimmte Zeit entzogen wurde. Sie erhalten den Ausweis zurück, wenn sie fünf Jahre lang nur Fahrzeuge mit eingebauter Blackbox fahren.
Eine Alkohol-Wegfahrsperre für Personen, denen der Führerausweis auf unbestimmte Zeit wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen wurde. Sie erhalten den Ausweis nach einer Therapie mit der Auflage zurück, während fünf Jahren nur Fahrzeuge mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre zu fahren.
Ausserdem müssen Kraftfahrer in der Schweiz prinzipiell auch am Tag mit eingeschaltetem Licht fahren. Diese Maßnahme gehört ebenfalls zum Verkehrssicherheitsprogramm „Via sicura„.Wer sich nicht an diese neue Regel hält, muss mit einer Strafe in Höhe von 40 Franken rechnen.
Motorräder, Elektrofahrräder und vor 1970 zugelassene Autos sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Gesetzliche Rahmenbestimmungen in Europa
Das Tagfahrlicht oder ein eingeschaltetes Abblendlicht am Tag ist bereits in vielen Ländern Europas Pflicht, teilweise jedoch nur im Winter.
Zu diesen Ländern zählen:
Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kosovo, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Slowenien, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Weißrussland.
Es muss jedoch nicht überall mit speziellen Tagfahrleuchten gefahren werden. Meist reicht es, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Nirgendwo ist das Fahren mit Licht am Tag verboten. In Österreich war es zwischen 2005 und 2008 Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren. Dann wurde die Pflicht jedoch wieder abgeschafft.
Tagfahrlicht kann Unfälle vermeiden
Am Thema Tagfahrlicht scheiden sich die Geister. Befürworter argumentieren meist damit, dass Fahrzeuge mit Tagfahrlicht im Straßenverkehr früher gesehen werden. Das SWOV-Institute for Road Safety Research hat im Auftrag der EU eine Studie dazu durchgeführt.
Demnach war bei rund 50 Prozent aller Unfälle am Tag das nicht rechtzeitige Erkennen beziehungsweise das Übersehen anderer Fahrzeuge eine Unfallursache. Die SWOV-Experten errechneten, dass sich mit der Einführung des Tagfahrlichts in der Europäischen Union jährlich 5500 Unfalltote und 155.000 Verletzte vermeiden ließen.
Motorradfahrern geht das Alleinstellungsmerkmal verloren
Gegner des Tagfahrlichts argumentieren, eine generelle Tagfahrlichtpflicht würde den schwächeren Verkehrsteilnehmern schaden, da diese nun kaum noch Beachtung fänden. Man habe sich schließlich daran gewöhnt, nur noch auf Lichter zu achten. Mit dieser Begründung wurde die Lichtpflicht in Österreich wieder aufgehoben.
Besonders große Kritik am Tagfahrlicht kommt aus den Reihen der Motorradfahrer. Für die Biker gilt bereits heute eine generelle Abblendlichtpflicht. Bei einer allgemeinen Einführung dieser Pflicht würde den zweirädrigen Fahrern dieses Alleinstellungsmerkmal im Straßenverkehr abhanden kommen.
Als zweites Argument gegen Tagfahrlicht bemühen Gegner steigende Verbrauchs-Kosten. Die Glühbirnen könnten schneller verschleißen und auch der Spritverbrauch steige bedingt durch die vermehrt benötigte elektrische Energie an, heißt es. Doch so richtig zieht dieses Argument nicht. Nach Berechnungen des TÜV Süd verbraucht ein Wagen bei ganztägig eingeschaltetem Abblendlicht rund 0,2 Liter Benzin auf 100 Kilometer mehr.