Semesterbeginn:Krankenversicherungsnachweis für die Einschreibung nicht vergessen

Für viele junge Menschen, die im Wintersemester 2014/15 ein Studium aufnehmen, läuft jetzt der Einschreibungszeittraum an Fachhochschulen und Universitäten. Die Techniker Krankenkasse (TK) weist darauf hin, dass für die Immatrikulation neben Unterlagen wie Personalausweis, Passfoto oder Abiturzeugnis auch ein Krankenversicherungsnachweis notwendig ist.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende beitragsfrei über die Eltern mitversichert sein, sofern ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 395 Euro beträgt.
Für geringfügte Beschäftigte, die einem Minijob nachgehen, beträgt die Grenze 450 Euro. Ab 25 Jahren müssen Studierende sich in der Regel selbst versichern. Es sein denn, sie haben einen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet – dann verlängert sich die Familienversicherung um genau diesen Zeitraum.
Der Beitrag für Studierende zur Kranken- und Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt und somit bei allen Kassen gleich. Er beträgt monatlich 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 12,24 Euro für die Pflegeversicherung.
Wer mindestens 23 Jahre alt und kinderlos ist, zahlt einen Zuschlag von 1,49 Euro (insgesamt 13,73 Euro). BAföG-geförderte Studierende können einen Zuschuss erhalten.