Abmahnung von RECHTSANWÄLTE DR. KRONER & KOLLEGEN
Es hat den Anschein, dass die ominöse und nicht existente Rechtsanwaltskanzlei “Kroner & Kollegen” mit angeblichem Sitz in München noch nicht satt ist.
Es werden immer noch Abmahnungen verschickt. Die Betrüger geben vor, namhafte Firmen der Musik- und Filmindustrie wie Warner Music oder Sony zu vertreten und fordern für angeblich illegal heruntergeladene Musikdateien 891,30 Euro.
Zahlt der Benachrichtigte gleich, müsse er der Kanzlei nur eine Vergleichssumme von 146,95 Euro überweisen. per Email an Internetuser verschickt, die dann den geforderten Betrag auf eine Slovensko Volksbank überweisen sollen.
Legen Sie das Schreiben zur Seite. Zahlen Sie nicht. Das gilt allerdings nur für diesen speziellen Fall.
Generell aber sollte man Anwaltspost mit einer Abmahnung nicht ignorieren.
Wenn Sie Abmahnpost von einem echten Anwalt bekommen, sollten Sie rechtlichen Beistand suchen.
Es gilt:
Die Abmahnung einer echten Kanzlei sollten Sie nicht einfach in den Müll werfen.
Wenn es den Inhabern von Rechten an Filmen oder Musiktiteln gelungen ist, einen Zusammenhang zwischen einer verbotenen Handlung im Internet, ihrem Internetanschluss und ihrem Namen herzustellen, zieht das in aller Regel langen rechtlichen Ärger nach sich.
Die Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen, die derzeit abmahnt, findet sich nicht in der Datenbank. Es gibt sie also in Deutschland gar nicht.
Auf dieses Prüfkriterium sollten Sie sich nicht allein verlassen, denn es kann sein, dass ein junger Anwalt noch nicht registriert ist. Aber es kann einen wichtigen Anhaltspunkt liefern, ob es sich um Betrüger handelt.