sofortüberweisung.de im Visier der Daten- und Verbraucherschützer
Der Online-Zahlungsdienst „sofortüberweisung.de“ sowie das dahinter stehende Unternehmen Payment Network sind in den Fokus deutscher Datenschützer geraten.
Der Bezahlvorgang beim shoppen: Ein Kunde nennt dem Dienst seine Bankverbindung und bestätigt die Transaktion mittels der angeforderten Transaktionsnummer (TAN). Wenige Augenblicke später – sofern der erforderliche Betrag verfügbar ist – meldet der Dienst dem Händler die erfolgreiche Transaktion, der Zahlungsvorgang ist somit abgeschlossen.
Kritisiert wird nun, dass unmittelbar nach der Eingabe der Bankverbindung alle hierüber erreichbaren Konten überprüft werden. Dabei werde nach den Umsätzen der letzten 30 Tage, nach Auslandsüberweisungen, einem möglichen Dispositionskredit und dem Kontostand geschaut.
Dem Nutzer des Dienstes wird im Vorfeld aber nur mitgeteilt, dass der Verfügungsrahmen überprüft wird.
Erst in den Datenschutzhinweisen teilt „sofortüberweisung.de“ mit, dass eine Kontodeckungsabfrage durchgeführt wird.
Quellen: NDR / Computerbase