Spam Fax:10.000% in einem Monat
Abends, bzw. nachts geht es wieder los. Das Faxgerät beginnt zu rattern. Schon wieder kommt unerwünschte Faxwerbung. Diesesmal wird ein einmaliger Aktiencoup versprochen. Dazu wird der Name einer Firma aus Österreich missbraucht.
Und um das Werbefax noch glaubhafter zu machen, wird behauptet, dass man eben dieses Fax auf Grund einer Newsletteranmeldung bekommt. Und dem Empfänger wird am Schluss des Faxes noch etwas mit folgendem gedroht:
Dieses Fax unterliegt dem Urheberrecht, unerlaupte Weitergabe oder Verbreitung ist untersagt- wenn man es doch tut, erfolgt Strafanzeige.
Schauen wir uns doch mal die deutsche Rechtssprechung an, was sie in Sachen unerwünschte Faxe zu sagen hat:
Faxwerbung verstößt gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 823 BGB, sofern der Betroffene nicht vorab der Zusendung zugestimmt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 25.10.1995 (Az. I ZR 255/93) entschieden. Dies gilt im übrigen auch für ausländische Anbieter, denn im Werberecht gilt der Ort des finalen Markteingriffs. Will jemand deutsche Kunden über Faxwerbung erreichen, wird er sich auch an die in Deutschland geltenden guten Sitten, also § 1 UWG halten müssen.
Im übrigen schreibt das Unternehmen das im Fax mit Ihrem Namen unberechtigt missbraucht wurde auf ihrer Firmenwebseite dazu folgendes:
…Unrechtmäßiger Faxversand von Aussagen unserer Aktiengesellschaft, die von unserer Aktiengesellschaft nie getätigt und zum Versand gebracht worden sind.
Wir distanzieren uns von diesen Aussagen bzw. Empfehlungen klar und eindeutig.
Der FMA in Österreich, der BaFin in Deutschland und der Börse Berlin wurde dieser Sachverhalt bereits mitgeteilt. Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wird vorbereitet…
Da sind wir mal gespannt, was der Faxversender nun tun will, denn hier haben wir das unerwünschte, nicht bestellte Fax als Bild bereitgestellt.