Stacheldrahtkönig Michael Burat versucht einzuschüchtern

Dass einige zwangs Kunden von Michael Burats Abofallenimperium unzufrieden sind, ist zu verstehen.
Verbraucherportale die auf die Abofallenabzocke und die Möglichkeit sich dagegen zu wehren hinweisen,werden nun vom „Michl“ defacto mit Konsequenzen bedroht, wenn man den Verbraucher auf die Möglichkeiten sich zu wehren aufmerksam macht.
Burat schreibt auf seinem Blog „savonarola.org“:
…dass die Aufrufe zu Anschreiben an Banken zwecks der Erreichung von Kontokündigungen rechtswidrig sind.
Und bezieht sich da auf eine einstweilige Verfügung die er gegen die Verbraucherzentrale errungen hat.
…dass diese die Bank oder Sparkasse anschreiben, bei welcher die Antragstellerin ein Girokonto unterhält und diese aufzufordern, dieses Konto zu kündigen und/oder das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.“
(LG München, Az. 37 O 24320/11 vom 10.11.2011)
Im Umkehrschluss bedeutet das:
Dass man sehr wohl auf die Möglichkeit die Bank anzuschreiben hinweisen darf, aber nicht zur Kontokündigung und/oder Rückzahlung auffordern darf.
Von den Verbraucherzentralen hält er ja im übrigen gar nichts und er schreibt weiter:
…dass Verbraucherzentralen unseriös sind. Da auch die Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt wurde und nicht reagierte, ist auch von Uneinsichtigkeit, Borniertheit und Sturheit zu reden.
Und weil Burat grad beim Austeilen ist werden auch alle anderen bedacht, die er nicht mag:
…nun haben alle Foren und Blogbetreiber drei Tage Gelegenheit Ihren Content entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Andernfalls auch hier mit gerichtlicher Inanspruchnahme gerechnet werden muss.
Das Blog für Rödermark hat dazu auch eine Meinung. Man ist somit auf das äusserste gespannt wie es weiter geht.