Stellungnahme von Müller wegen Mützen mit Katzenfell

Wir berichteten am 2.01.2014 darüber, dass das Unternehmen Müller und andere Firmen, Mützen mit Katzenfell in den Verkauf gebracht haben sollen. Inzwischen liegen Laboruntersuchungen vor- und Müller gibt eine Stellungnahme im folgenden dazu ab:
Die Fellverzierung der Strickmütze, die aus Echtpelz gefertigt wurde, stammt – entgegen der Verlautbarung der Tierschutzorganisation Animals‘ Liberty – nicht von einer Hauskatze. Dies haben unabhängige Testverfahren ergeben.
Die Unternehmensgruppe Müller beauftragte anerkannte externe Labore und Experten mit der Untersuchung dieser Fellapplikation.
Die Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Martin Möller (Direktor des Deutschen Wollforschungsinstituts / Inhaber des Lehrstuhls für Textilchemie und Makromolekulare Chemie der RWTH Aachen) sowie vom Forschungsinstitut für Leder und Kunststoffbahnen GmbH (FILK)
beruhen auf einem Abgleich der Haarstruktur mit aufwändigen elektronenmikroskopischen Methoden, die auch feinste charakteristische Strukturunterschiede der Tierhaare sichtbar machen. Beide Untersuchungen belegen eindeutig die Übereinstimmung der Haarstruktur mit der von Kaninchen.
Beim Kaninchen handelt es sich um eine Tierart, die nicht unter das EU-Handelsverbot fällt. Das Unternehmen Impetus Bioscience untersuchte darüber hinaus mittels eines molekularbiologischen Verfahrens eine Probe auf DNA-Bestandteile, die für Katze typisch sind, und kam zu dem Ergebnis, dass aus dem Material keine Katzen-DNA isoliert werden konnte. Bei der Probe handelte es sich demzufolge nicht um Katzenfell.
Alle voneinander unabhängig durchgeführten Testverfahren kommen somit zu einem identischen Ergebnis: Die Strickmütze wurde nicht mit Katzenfell verziert.
Die entsprechenden Gutachten sind auf der Website von Müller unter https://www.mueller.de/unternehmen/presse.html veröffentlicht.
Darüber hinaus hat die Müller Unternehmensgruppe zu keinem Zeitpunkt bewusst die Echtpelz-Applikation verschwiegen.
Müller hatte eine Strickmütze aus dem „Oberstoff 100 Prozent Polyester“ und einer zusätzlichen Applikation aus Kaninchenfell von einem deutschen Textillieferanten erhalten und in den Handel gebracht. Diese Kopfbekleidung wurde im hauseigenen Kundenmagazin Body & Soul in der Formulierung „mit Echtpelz“ nachweislich beworben und mit einem Produktfoto abgebildet. Das kostenfreie Magazin verteilte Müller bundesweit zwischen dem 30. Oktober und dem 30. Dezember des vergangenen Jahres in seinen Filialen. Die Gesamtauflage des Magazins betrug 560 000 Exemplare. Das Magazin wurde im gleichen Zeitraum auch auf der Internetseite von Müller publiziert.
Der entsprechende Artikel ist auf der Müller Website unter https://www.mueller.de/unternehmen/presse.html veröffentlicht.
Der Textillieferant hatte entgegen der Bestellanweisung die Ware nur mit dem Begriff „Oberstoff 100 Prozent Polyester“ ausgezeichnet. Der Zusatz „mit Echtpelz-Applikation“ fehlte. Dieses war ein Einzelfall. Nach Kenntnisnahme der fehlenden Ergänzung hat Müller am 19. Dezember 2013 die Mützen umgehend aus dem Handel genommen. Jeder Kunde konnte auf Wunsch die Mütze zurückgeben. Zu keinem Zeitpunkt stand nachweislich auf dem Etikett an der Strickmütze die Formulierung „100 Prozent Kunstfell“ oder „Kunstfell bitte waschen“.
Darüber hinaus hat der deutsche Textillieferant schriftlich gegenüber Müller versichert, die Ware an einem Standort gefertigt und aus ein und derselben Charge angeliefert zu haben.
Das Unternehmen stellt zusammenfassend fest, weder Strickmützen mit Katzenfell im Handel angeboten noch Kunden bewusst mit Kunstfell getäuscht zu haben.