Steuerfalle für Verkäufer auf der Internetplattform Ebay
Wie die auf der Internetseite vom Bundesfinanzhof (BFH) zu lesen ist, müssen Personen die bei eBay regelmässig gebrauchte Waren als “Privatverkäufer” verkaufen Umsatzsteuer abführen .
Der BFH dazu:
Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über “ebay” um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann, ist zu bejahen.
1. Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform “ebay” kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab.
2. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Händler i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG.
Quelle: BFH