Strafsache gegen Christian Wulff
Wulffkapaden: Ein Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Christian Wulff hätte den umstrittenen Hausbau-Kredit nicht annehmen dürfen.
Der Speyer Staatsrechtslehrer kommt in einer umfangreichen Analyse des Falles zu dem Schluss, dass Wulff als Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen und sich dabei vermutlich auch wegen Vorteilsannahme im Amt (§ 331 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht hat.
Begleitet und kritisch geprüft wurde das Gutachten laut Autoren-Vermerk von etlichen weiteren Juristen, darunter zwei Strafrechtsprofessoren und mehreren staatsrechtlichen Professoren-Kollegen.
Quelle: beck