Strafzettel im Ausland- Es wird teuer


Wer mit dem Auto ins Ausland reisen will, sollte sich zuvor mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen. Sonst kann es sehr schnell, sehr teuer werden. Denn oft ist das Bussgeld im Ausland wesentlich höher als man es hierzulande kennt.
Es ist auch keine Seltenheit, dass das Bußgeld direkt vor Ort einkassiert wird oder sogar der Führerschein direkt beschlagnahmt wird.
Wer im Ausland einen Verkehrsverstoss begeht, aber nicht auf frischer Tat erwischt wird, muss künftig damit rechnen, dass sich eines Tages im Briefkasten der Bußgeldbescheid einer ausländischen Behörde findet. Das ist zunächst einmal nicht dramatisch. Man legt Einspruch ein oder man zahlt einfach nicht.
Doch das ist nicht ungefährlich:
Bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land kann es zum Zugriff der Vollstreckungsorgane kommen. Außerdem können Vollstreckungsmassnahmen auch in Deutschland nach dem sogenannten Geldsanktionsgesetz durchgeführt werden, wenn der Verstoß in einem EU-Mitgliedsstaat vorkam und der Vollstreckungsbetrag (Bußgeld + Kosten) 70 Euro oder mehr beträgt.
Nicht jeder EU-Strafzettel kann so einfach in Deutschland vollstreckt werden:
Laut Geldsanktionsgesetz muss sich der Betroffene in einem ordentlichen Verfahren verteidigen können. Und dazu müssen zunächst einmal alle wesentlichen Passagen in den Dokumenten übersetzt werden. Auch wenn der ausländische Bescheid nicht mit deutschen Rechtsgrundsätzen übereinstimmt, kommt es zu Problemen und Verzögerungen.
Beispiel Fahrvergehen:
In Österreich ist der Fahrzeughalter verpflichtet, im Falle eines Verstosses gegenüber den ermittlenden Behörden den Fahrer zum Tatzeitpunkt zu benennen. Tut er dies nicht, wird es für ihn teuer.
Beispiel Blitzerfoto:
Ist das zu schnell fahrende Fahrzeug nur von hinten fotografiert, kommt es zu einer längeren Auseinandersetzung mit den Behörden, denn Deutschland lehnt das System der Halterhaftung bislang aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit ab und kann nach dem Geldsanktionsgesetz dementsprechend das ausländische Vollstreckungsersuchen gegen den Halter zurückweisen.
Beispiel im Ausland verhängtes Fahrverbot:
Ein solches wird zwar unter Umständen im Führerschein vermerkt. Laut Auto Club Europa (ACE) berührt das jedoch nicht die Befugnis zum Führen eines Kfz im Inland. Schwierig wird es allerdings, einen eventuell beschlagnahmten Führerschein von der ausländischen Stelle zurück zu bekommen.
Wer im Ausland auf frischer Tat ertappt wird, wird angesichts der unsicheren Rechtslage oft sofort zur Kasse gebeten. Nicht selten wird der Verkehrssünder an der Weiterfahrt gehindert. An den Grenzen muss, wer noch „offene Rechnungen“ hat, deshalb damit rechnen, an der Grenze oder bei einer Kontrolle belangt zu werden.
Wie viel Strafe man für welches Vergehen in welchem Land zahlen muss, ist schwer zu sagen. Die Rechtssysteme in Europa sind nach wie vor sehr unterschiedlich und die wenigsten EU-Staaten verfügen über einen einheitlichen Bussgeldkatalog mit festen Regelsätzen für fast alle Delikte.
Was kostet wo wieviel und was muss an Bord sein?
Belgien , Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn