Illegale Beschaffung der IP-Adressen “völlig egal”
Rechtsanwalt Thomas Urmann, der vor ein paar Tagen mit seiner Kanzlei U+C mehrere tausend Abmahnungen an Nutzer der Streamingplattform “RedTube” verschickt hatte, nimmt im Interview mit “Zeit Online” Stellung zu den Vorwürfen, dass die IP-Adressen der Nutzer möglicherweise illegal beschafft wurden.
“Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein. Denn ein Gericht hat sich das angeschaut und einen Beschluss erlassen”, so Urmann.
Demnach stünde das Landgericht Köln in der Verantwortung, da dieses die Anträge auf Herausgabe der Adressen stattgegeben hatte : “Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles falsch war, könnte nach der Gesetzeslage an uns keine Haftung herangetragen werden.”
Im übrigen ist Urmann der Auffassung, dass:
“Das “Gutachten” von Herrn Solmecke völliger Blödsinn ist. Unsere Mandatsvereinbarungen waren bereits in mehreren Gerichtsverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten gegenständlich. Dabei wurde nicht der Hauch von Rechtswidrigkeit festgestellt.
Ich verweise dazu auch auf das Gutachten von Michael Kleine-Cosack zur Zulässigkeit von Erfolgshonoraren. Sehen Sie es mir also nach, dass die persönliche Meinung von Herrn Solmecke, die bereits gerichtlich in anderen Verfahren widerlegt wurde, gegen das Plazet eines Senates eines Oberlandesgerichts nicht bestehen kann.”
Quelle und ganzes Interview auf zeit.de