Streaming-Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte: Das war es dann wohl…
Das reine Betrachten eines Videostreams ist keine Urheberrechtsverletzung. Zu diesem Schluss kommt unsere Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur Redtube-Abmahnwelle.
Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte– hatten im Dezember 2013 angeblich im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma “The Archive AG” im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform “Redtube” wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nach § 16 UrhG versendet.
Daher stellte die Bundestagsfraktion der Linken am 17. Dezember an die Bundesregierung eine kleine Anfrage mit dem Titel „Konsequenzen aus der Abmahnwelle gegen Nutzerinnen und Nutzer des Videostream-Portals Redtube.com“ zu.
Die Antwort des neuen Ministers Heiko Maas, der nicht mehr nur für Justiz, sondern auch für Verbraucherschutz zuständig ist, liegt jetzt der Öffentlichkeit vor.
Als besonders bedeutend ist hierbei die Einschätzung zum Videostreaming zu bewerten:
„Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung“, heißt es weiter in der Antwort.
Zu den Fragen der Linke-Fraktion, wie das Unternehmen „The Archive AG”, das die Abmahnungen veranlasste, an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sei und ob das Landgericht daran indirekt beteiligt war – etwa weil es die technischen Gegebenheiten des Redtube-Falls falsch eingeschätzt hat –, nahm die Bundesregierung keine Stellung.
Quelle: irights.info