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Home›Konsumentenschutz›Abofalle›Oberster Gerichtshof verschärft Judikatur über verkappte Vertragsangebote

Oberster Gerichtshof verschärft Judikatur über verkappte Vertragsangebote

25. 07. 2011

Der Oberste Gerichtshof (OHG) in Wien stoppt Abzocke mit Online-Branchenregister.

Die Masche  eines Online-Branchenverzeichnisses, dessen Betreiber reihenweise Unternehmen zu ziemlich sinnlosen, kostspieligen und jedenfalls ungewollten Eintragungen veranlasst hatte, hat der 4. Senat gestoppt.

In diesem Fall stand unter der auf  Gelb gedruckten Überschrift „Branchenregister“ zwar das Wort „Eintragungsangebot“.

Mit einer fett und groß gedruckten Aufforderung „Wichtig: Ergänzen Sie bitte…“ und teilweise vorausgefüllten Daten erweckte das Schreiben laut OGH aber nicht nur Assoziationen zu den in der Regel kostenfreien „Gelben Seiten“, sondern auch zum Angebot einer Gratiskorrektur bereits im Register erfasster Daten.

Das OHG Wien kam zum Schluss: Werbeformulare sind verboten,  die nicht klar und deutlich darauf hinweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsangebot handelt.

Quelle: Die Presse

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