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Bundessozialgericht: Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf ein TV-Gerät.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden. Zur Erstausstattung gehörten “wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind”. Hierzu ...