• Krankenversicherung: Grenze von 450 Euro für geringfügig Beschäftigte gilt nicht für Azubis

    Auszubildende müssen sich mit Beginn ihrer Lehre selbst bei einer Krankenkasse versichern. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Als Auszubildender können Sie sich in der ...