• Schutz vor „Kostenfallen“ im Internet

    Wenn der Ver­brau­cher über sein Wi­der­rufs­recht nicht in Text­form be­lehrt wurde, kann er Ver­trä­ge über Dienst­leis­tun­gen, die er am Te­le­fon oder im In­ter­net ab­ge­schlos­sen hat, künf­tig ...