Nicht bei jedem Minijob muss auf “verdientes” Sozialabgaben bezahlt werden
Bei der zeitlich geringfügige „kurzfristige Beschäftigung“ bleiben Verdienste, auch wenn sie höher als 450 € sind, sozialabgabenfrei. So zahlen Rentner mit kurzfristiger Minijobbeschäftigung keine Sozialabgaben. Dies ...