• GEMA geht erfolreich gegen „UseNeXT“ mit einstweiliger Verfügung vor

    Die GEMA hat erfolgreich gegen den Anbieter “UseNeXt” (Aviteo Ltd.) eine einstweilige Verfügung durch das LG Hamburg erwirkt. In der Begründung heisst es: “Ein Zugangsdienst haftet ...
  • GEMA erwirkt Verfügung gegen Usenet Anbieter

    UseNeXT steht nun unter Druck: Die am Landgericht Hamburg erwirkten einstweiligen Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Anbieter Usenext wurde die Haftung erweitert. Bereits 2007 konnte die GEMA ...