Streaming-Abmahnungen der U+C Rechtsanwälte: Das war es dann wohl…
Das reine Betrachten eines Videostreams ist keine Urheberrechtsverletzung. Zu diesem Schluss kommt unsere Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zur Redtube-Abmahnwelle. ...