Tagfahrlicht: Ab heute Pflicht

Ab heute müssen Neuwagen in Deutschland mit einem Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Das gilt für alle Autos, die ab dem 7. Februar 2011 produziert werden.
Für alle anderen Pkw, die schon unterwegs sind, gibt es vorerst keine gesetzliche Pflicht zum nachrüsten.
Ganz wichtig: Nachrüstpakete müssen das ECE-Kennzeichen tragen, also ein „E“ plus der entsprechenden Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol sowie der Kennung „RL“.
Ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, zugelassene Scheinwerfer zu öffnen und mit weiteren Leuchten auszurüsten.