Tanzverbot an Karfreitag – Piratenpartei scheiterte am falschen Rechtsweg

Wir berichteten gestern über den Versuch der Piratenpartei das sogenannte Tanzverbot an Karfreitag über das Bundesverfassungsgericht kippen zu lassen.
Dass nun die Piraten in Karlsruhe wegen eines Formfehlers keinen Erfolg hatten ist ein dummes versehen. Es wurde einfach der gängige Rechtsweg nicht eingehalten.
Sie hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof anrufen müssen.
Wir können die meisten Medienmeldungen nicht verstehen, die nun meinen, das Bundesverfassungsgericht hätte “dagegen” gestimmt und das Verbot wird immer so bleiben.
Das was da gelaufen ist ist keine eine inhaltliche Niederlage sondern ein Zeichen dafür dass die Piratenpartei noch ziemlich jung und unerfahren ist.
Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.
Vor 2 Tagen wurde die Piratenpartei noch belächelt mit welchen Kleinkram sich die Partei denn beschäftigt- und „Heute“ sind sie auf Seite „eins“ der meisten Online-Medien und das nur wegen eines “Formfehlers” in einem Antrag.
Quellen: dpa/dapd