Taschengeldparagraf und Co.: Kinder und Jugendliche in der Abofalle
Kinder und Jugendliche tappen besonders häufig in die Abofalle, weil sie die Folgen einer Antwort-SMS zu einem Flirt-Chat oder eine Registrierung bei einem Download-Dienst nicht abschätzen können. Kinder sind so – daher stellt sie das Gesetz unter einen besonderen Schutz.
Eins dieser Gesetze ist der so genannte Taschengeldparagraf. Er bestimmt, dass Kinder ohne Zustimmung der Eltern grundsätzlich nur dann wirksame Rechtsgeschäfte abschließen dürfen, wenn es um Rechnungssummen geht die der Jugendliche mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlen kann. Die knapp 70 Euro für einen Dienst wie 99downloads.de zahlt sicherlich kein Jugendlicher aus der Taschengeldkasse, zudem geht es um “langfristige Verträge”, die Jugendliche ohnehin nicht abschließen können.
Kauft ein Kund einen Klingelton für 99 Cent, so ist dieser Vertrag als “Einzelbezug von Leistungen” durch Paragraf 110 BGV gedeckt. Einer Zahlung kann man sich also nicht durch den Hinweis auf fehlende Geschäftsfähigkeit entziehen.
Geht es aber um den Abschluss längerfristiger Abonnements,
dann ist…..
quelle: verbraucherschutz.tv