Telekom darf keine weiteren Kundenschreiben über Aufhebung des ISDN-Vertrags verschicken
Der Deutschen Telekom ist es per einstweiliger Verfügung untersagt worden, ihren Kunden Schreiben über die angebliche Aufhebung ihres ISDN-Anschlusses zu schicken. Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Tele2 erwirkte am Landgericht Münster eine entsprechende Unterlassungsverfügung, wonach die Telekom keine weiteren Briefe dieses Inhalts versenden darf.
Ein Gerichtssprecher bestätigte die Eilentscheidung vom 14. Mai, konnte aber zum genauen Inhalt keine Angaben machen. Laut Tele2 wird den Telekom-Kunden in dem Brief suggeriert, mit der geplanten Aufhebung des ISDN-Vertrags falle der gesamte Telefonanschluss weg. Zugleich werde ein umfangreicheres Paket mit weitergehenden Leistungen wie DSL angeboten.
Dies sei “Irreführung” der Kunden.