Trittbrettfahrer in Sachen U+C Abmahnung- Betrügerische E-Mails im Umlauf
Wie Rechtsanwalt Dr. Wachs berichtet, sollen Internet-Betrüger versuchen, sich an die Abmahnwelle der Anwaltskanzlei U+C wegen “angeblichem illegalem Streaming” anzuhängen, um an Kontodaten oder Passwörter der Internet-Nutzer zu gelangen.
Folgende Emails werden verschickt:
Von: Anwalt Urmann
Datum: 10.12.2013 09:42:53
An: XXXXXX
Betreff: Redtube Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip
Es handelt sich um Betrugsversuche. In der E-Mail heißt es:
Sehr geehrte/r XXXXX XXXXXXX,Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 24:44:64
IP-Adresse: 93.XX.132.11 XXXXXX XXXXXXXXX
Produktname: Miriams Adventures
Benutzerkennung: 710XY
Stream Seite: RedtubeUnsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 97,20 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 1743,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 335,75 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 17,82 Euro
Schadensersatz: 97,20 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro
Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Urmann und Collegen
Man beachte das Datum der angeblichen Urheberrechtsverletzung: 13.12.2013 um 24:44:64
Merke,
obige E-Mail ist unsinn und ein Betrugsversuch!
Die der E-Mail angehängte zip.-Datei nicht öffnen- möglicherweise mit Virus oder Trojaner behaftet! Einfach E-Mail entsorgen. Für obige E-Mail brauchen Sie keinen Rechtsanwalt.
UPDATE 12:30 Uhr:
Auf der Seite von Kanzlei Urmann und Collegen wird auch gewarnt:
Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C
Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese anmail@urmann.com zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil teilweise Schadsoftware mit versendet wird.
Update 11.12.2013- 11:00
Kanzlei U+C schreibt heute:
“Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns KEINE mehr zuzusenden.”
Und weiter:
“…haben Sie selbst eine oder mehrere Emails mit englischen Fehlermeldungen erhalten wie z.B. “Undelivered Mail Returned to Sender” werden wahrscheinlich über Ihren Email-Account illegal Email versendet. Ändern Sie dann bitte schnellstmöglichst Ihr Email-Passwort und kontaktieren Sie einen Spezialisten, der Ihre(n) Computer auf Schadsoftware untersucht.”
Quelle: Rechtsanwalt Wachs