Cyber-Mobbing
Wie die Rufmörder im Internet lauern


Menschen beleidigen, das geht heutzutage recht einfach und schnell im Internet. Es nennt sich Bashing, Mobbing oder Stalking. Die Täter verstecken sich meist mit anonymen, gefälschten oder erfundenen Namen im World Wide Web, und hoffen nie entdeckt zu werden.
Das Motiv des Rufmörders ist meist Neid, Missgunst oder Eifersucht, und die Täter kommen oft aus dem Bekanntenkreis der betroffenen Nutzer. Dabei sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung Straftaten– auch in der virtuellen Welt.
Die Fahndung im Internet ist schwierig
In vielen Fällen versagt der Rechtsstaat vollkommen, was aber sicherlich an der Schwerfälligkeit der verschiedenen Emittlungsbehörden und z.T. deren Unwissenheit über die “wirkliche virtuelle Welt” im Internet liegt. Wobei das Thema Vorratsdatenspeicherung wiederum eine entscheidende Rolle spielen dürfte- im Kampf gegen Internetkriminelle.
Oft vergehen bei Ermittlungsbehörden mehrere Monate, bis sie sich an einen Provider oder Hoster wenden. Nur dann- sind im allgemeinen die betreffenden Daten beim Hoster oder Telefonanbieter leider schon gelöscht. Internet: Hacken, mobben, verleumden…
Polizei, Justiz und sogar die Politik scheinen hilflos zu sein, wenn es um das Thema Stalking im Internet geht. Strafverfolgungsbehörden stellen oft ein Verfahren gegen Rufmörder/Stalker/Mobber ein. Begründung: Nicht ausreichendes öffentliches Interesse.
„Man soll sich doch an einen Schiedsman wenden, und das Problem selber lösen“, so die Auskunft einer Oberstaatsanwältin.
Machen sich Gratis Blogdienste zu Erfüllungsgehilfen krimineller Subjekte?
Diese Frage ergibt sich durch die rasante Zunahme von anonymen Blogs im Internet, in denen nach Herzenslust beleidigt und gemobbt wird. Aber auch auf Sozialmedia-Plattformen wie z.B Facebook kann man zum Opfer werden.
Meist sind es aber junge Menschen ( Jugendliche und Kinder ) die von solchen Stalking und Rufmord Kampagnen betroffen werden. Sensible Gemüter haben durch solche kriminellen Subjekte meist jahrelang mit den Folgen zu kämpfen.
Nicht nur im privaten, auch im beruflichen Leben können solche Falsch- oder Gehässigkeitsposts, oft mit Foto- ungemein schaden.
Betreiber von gratis Blogdiensten argumentieren,
zitat:
„dass man nicht jedes Blog bei der Erstellung oder beim Posting überwachen könne, und jeder Nutzer des Blogservices eine gewisse Mitverantwortung trage und die Menschenwürde, respektive den Menschen, achten muss“.
So gesehen machen es sich Firmen sehr einfach. Alle Verantwortung erst einmal von sich weisen und dem Nutzer selbst aufbürden.
Doch ganz so einfach, wie man es darstellen möchte, ist es aber nicht.
Nach einem Urteil des EuGH im Mai 2014, haben europäische Internetnutzer grundsätzlich das “Recht auf Vergessen” bei Suchmaschinen wie Google. Mittlerweile gibt es Gerichte, die in Google und Co. sehr wohl den „Störer“ sehen, weil Google mit seinem „Blogspot“ Blogs (Endung der Webadresse lautet immer blogspot.ch/ de, at, usw.) und „WordPress“ mit der URL- Endung (wordpress.com) rechtswidrige Inhalte verbreiteten.
Die rechtlichen Möglichkeiten
Wir fragten bei Anwälten, den Justizbehörden– aber auch bei staatlichen Beratungsstellen, nach Hilfemöglichkeiten, und was zu tun ist, wenn jemand Opfer solcher Rufmordkampagnen in Blogs oder auf „Sozial Media“ Plattformen geworden ist.
Die aussichtsreichste Methode, gegen Stalking und Rufmordblogs vorzugehen, bedarf 4 Schritte.
Schritt 1
Google informieren- das geht unter „https://support.google.com/blogger/answer/76315?hl=ch“ oder mit jeder anderen Länderkennung, wie z.B.de, at, lu.
Schritt 2
Sofern kein Impressum- oder ein Fake Impressum im Blog besteht, den Hoster des Blogs über den Rechtsverstoss in Kenntnis setzen und um Beseitigung des betreffenden Posts bitten. Wenn ein echtes Impressum vorhanden ist, den Inhaber des Blogs über den Rechtsverstoss informieren und um Beseitigung des betreffenden Posts bitten.
Schritt 3
Zeitgleich eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den/die Verursacher stellen. Dazu muss aber beachtet werden, dass eine Anzeige bei der Polizei nur Sinn macht, wenn Straftatbestände gegeben sind. Als Straftat bezeichnet das Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Straftat ist mithin eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das zur Ahndung eine Strafe vorsieht. Die wären: Üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Kreditschädigung oder auch der „Stalking“ Paragraph. Natürlich gibt es noch viele andere Straftatbestände, die Ihnen die betreffende Polizeidienststelle bei einer Anzeige nennt.
Schritt 4
Beweise sind nötig, zb. Screenshot oder Ausdrucke der Webseite.
Aber:
Nicht immer gibt es auch eine Garantie dafür, dass betreffende Blogs auch gelöscht werden. Auch mit Hilfe von Rechtsanwälten kann das eine jahrelange Odisee werden.