Und plötzlich gibt es Rente…
Mit der Einführung der Mütterrente kann es sein, dass eine Mutter ab dem 1. Juli 2014 eine eigene Regelaltersrente erwirbt.
Wie das geht?
Eine Mutter, 80 Jahre alt, hatte nie in die Rentenkasse der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Sie hat vor den 1. Januar 1992 vier Kinder geboren und großgezogen. Nach der bisherigen Regelung bekam sie für die vier Kinder jeweils 1 Entgeltpunkt als Kindererziehungszeit auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Dies reichte aber für eine eigene Regelaltersrente nicht aus. Mit der neuen Regelung erhält die Mutter für jedes Kind statt einem Entgeltpunkt nunmehr zwei Entgeltpunkte.
Dies bedeutet, dass die Mutter jetzt insgesamt für ihre vier Kinder pro Monat ab dem 1. Juli 1014 acht Entgeltpunkte pro Monat erhält. Für eine Regelaltersrente bedarf es nach der gesetzgeberischen Vorlage einer Anwartschaftszeit von 60 Kalendermonaten Pflichtbeitragszeiten.
Mit der neuen Regelung hat die Mutter diese Anwartschaftszeit auf einmal erfüllt. Somit erhält die Mutter eine eigenständige Regelaltersrente, obwohl sie nie in die gesetzliche Rentenkasse durch eigene Beitragszahlungen eingezahlt hat.
Mit der Regelaltersrente kann es auch sein, dass die Mutter in der Krankenversicherung für Rentner pflichtversichert ist.
Die neue Rentenregelung bringt für viele Betroffene erhebliche Vorteile. Deshalb können sich viele Mütter freuen, welche die oben genannten Beispiel, noch keine eigene Rente haben, aber 1.7.2014 eine eigene Regelaltersrente erhalten und darüber hinaus auch noch von der Rentenerhöhung profitieren.
Wir raten daher an, die Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen. Soweit Sie einen Anspruch auf die Regelaltersrente erfüllen, ist ein Rentenantrag zu stellen.
Die Deutsche Rentenversicherung wird dies nicht von sich aus machen!
Jetzt zeigen wir Ihnen, wie eine Mutter mit zwei vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern ab dem 01.07.2014 eine Regelaltersrente erhalten kann.
Unsere Mutter, wohnhaft in Essen, 1949 geboren, hat vor dem 01.01.1992 zwei Kinder geboren und ein Leben lang einen Haushalt geführt. Sie bekommt ab dem 01.07.2014 mit der “Mütterrente” nunmehr 4 statt 2 Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeiten. Sie hat nie eigene Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt.
Für eine Regelaltersrente würde es nicht reichen. Eine Regelaltersrente setzt voraus, dass mit Erreichen der Regelaltersrente mindestens 60 Kalendermonate Beitragszeiten vorhanden sind. Unsere Mutter hat aber nur 48 Monate ( pro Kind 24 Monate ).
Es fehlen also noch 12 Monate. Schlau, wie unsere Mutter ist, zahlt diese für 12 Monate freiwillige Beiträge in die Rentenkasse ein und zwar den Mindestbetrag von 85,05 € pro Monat. Macht für 12 Monate einen Betrag von 1.020,60 €.
Ab dem 01.07.2014 könnte unsere Mutter eine Regelaltersrente beantragen, da sie die geforderten 60 Kalendermonate Beitragszeiten nachweist. Sie erhält ab dem 01.07.2014 eine Regelaltersrente in Höhe von ca. 116,10 € Brutto ( Rentenwert pro Entgeltpunkt 28,61 € Brutto) und zwar bis zu ihrem Tode.
Zieht man von dieser Bruttorente noch eventuelle Beiträge für die Kranken-und Pflegeversicherung in Höhe von 10,25 % ab, verbleibt ihr eine Auszahlbetrag von 104,2 € Netto. In unserem Beispiel hat die Mutter in nur 12 Monaten ihren Einsatz von 1.020,60 € freiwillige Beiträge wieder heraus. Sie hat für diesen Zeitraum 1.250,40 € an Rente von der Deutschen Rentenversicherung bezogen.
Kein schlechtes Geschäft, wenn man bedenkt, dass unsere Mutter die Regelaltersrente mit allen Rentenerhöhungen bis zu ihrem Tode bezieht. Das statistische Lebensalter einer Frau in Deutschland beträgt ca. 83 Jahre.
Unser Tipp: prüfen Sie Ihre Ansprüche und- lassen Sie sich beraten.