Ungerechtfertigte Forderungen von Inkassobüros

Flattert dem Verbraucher per Post die Forderung eines Inkassobüros ins Haus, dann ist er nicht selten eingeschüchtert und zahlt sofort. Genau das ist Ziel der modernen Geldeintreiber. Dabei sind solche Schreiben nichts als eine einfache Mahnung – nur, dass eben „Inkasso“ oben drauf steht. Massenhaft treiben Inkassobüros so auch Forderungen ein, die ungerechtfertigt sind. Abzocker bedienen sich der Inkassobranche, um ihre Forderungen geltend zu machen. Schnell gehen einige Inkassofirmen ohne die Forderungen zu prüfen ans Werk, drohen mit Schufa-Einträgen, Pfändungen und hohen Gebühren.
Der Video Beitrag des NDR zeigt unter anderem das Beispiel der Inkasso Firma ECS Solution
Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg warnt:
„Inkassounternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.“
Damit können sich auch unseriöse Firmen sicher sein, ein Inkassounternehmen für ihr Forderungsmanagement zu gewinnen. Schließlich ist das Inkassogeschäft lukrativ, schnell werden die Forderungen mit Gebühren und Zinsen in die Höhe getrieben.
Eigentlich sollen die Amtsgerichte das Geschäftsgebaren von Inkassounternehmen überprüfen. Eine wirkliche Bandbreite an Sanktionsmöglichkeiten haben sie allerdings nicht. Erst wenn der Betreiber eines Inkassounternehmens strafrechtlicht verurteilt wurde, kann ihm die Zulassung entzogen werden. Unter dieser Hürde gibt es keine Sanktionen, um auf unseriöse Inkassounternehmen einzuwirken.
Die Branche selbst setzt auf Selbstkontrolle. Auf der Internetseite vom Bundesverband deutscher Inkassounternehmen, kurz BDIU, heißt es:
„Die im BDIU organisierten Inkassounternehmen sind sich der großen Verantwortung bewusst, die sie sowohl ihren Auftraggebern als auch den betroffenen Schuldnern gegenüber haben.“
Von dieser Verantwortung spüren viele der vermeintlichen Schuldner nichts. Sie fühlen sich eingeschüchtert und genötigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät bei ungerechtfertigten Forderungen:
- Zahlen Sie nicht!
- Bleiben Sie stur!
- Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Erst dem Mahnbescheid vom Gericht muss widersprochen werden. Hilfreich kann dann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale sein. Dort kann geklärt werden, wie die Forderung zustande gekommen ist und ob der Verbraucher vor Gericht Erfolg haben kann. Werden von Inkassounternehmen Forderungen mutmaßlicher Betrüger eingezogen: Dann am besten Strafanzeige stellen.