Unseriöses Inkasso: Wie schützt man sich vor unberechtigten Forderungen?
So manches Inkasso-Schreiben stammt u.a. von unseriösen Firmen, die ungerechtfertigte Forderungen stellen. Zum Beispiel gibt es Kostenfallenseiten, die ihre Kosten so gestalten, dass man sie leicht übersehen kann.
Verbraucher, die solche Seiten nutzen, bekommen dann oft eine Rechnung, obwohl sie gar nicht bewusst kostenpflichtige Verträge abgeschlossen haben.
Nach zwei Mahnungen verkaufen die Abzockseiten die Forderungen an Inkasso-Unternehmen.
Das reicht bis zu Unternehmen, die für viel Geld einen angeblichen Schutz vor Abzockern in Form eines Eintrages in die so genannte “Schwarze Liste” anbieten.
Kostenfallenseiten, Gewinnspiele, Vorteilsfonds oder Rabattversprechungen sind in der Regel unseriös, deshalb sollte niemand auf solche Forderungen eingehen. In jedem Fall sollte man nicht bezahlen, um auch weitere Forderungen auszuschließen.
Mahnbescheiden sollte man aber in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist widersprechen.
Die Erfahrung zeigt, dass es meistens nicht zu Gerichtsverhandlungen kommt. Die Inkassobüros und ihre Auftraggeber lassen sich in der Regel nicht darauf ein, weil sie wissen, dass sie im Zweifelsfall nicht gewinnen werden.