Die 4 Cent Überweisungen der Kanzlei “KSP”
Wie die Rechtsanwaltskanzlei Schuster berichtet, soll die “Anwaltskanzlei KSP” die unter anderem Forderungsinkasso betreibt, 4 Cent auf das Konto von Konsumenten überweisen.
Im Buchungstext der 4 Cent Überweisung wird ein Aktenzeichen und eine Nachricht wie folgt hinterlassen:
“Tel 04045065745 Bitte anrufen wegen wichtiger Information”
Ein Nachhaken bei der Anwaltskanzlei KSP warum man 4 Cent an Verbraucher überweist, hat keine zufriedenstellende Klärung der Angelegenheit erbracht.
Es wurde nicht dargelegt, woher die Kanzlei die Kontodaten von Verbrauchern hat und warum man 4 Cent überweist.
Alle Fragen wurden mit “Nichtwissen” beantwortet. Vielmehr wollten die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei KSP wissen, ob man Inhaber einer bestimmten Firma sei.
Viele Privatpersonen mögen die Überweisung von 4 Cent als belanglos einstufen. Für gewerblich betroffene Kontoinhaber stellt eine solche unverlangte Gutschrift jedoch eine finanzielle Schädigung und eine Belästigung dar.
Es ist zu befürchten, dass der gesamte Vorgang der unzulässigen Ausforschung und der Planung weiterer Maßnahmen dient.
Für gewöhnlich überweisen Inkassounternehmen kein Geld, sondern ziehen es ein. Insgesamt ist nicht auszuschließen, dass je nach Fallkonstellation das Vorgehen der Anwaltskanzlei KSP unzulässig ist.
Quelle: Rechtsanwältin Schuster