Update zu: Bewerbung abgelehnt weil “Ossi”?
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage einer Frau, die angeblich wegen ihrer ostdeutschen Herkunft bei einer Bewerbung abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Der Vermerk “Ossi” auf Bewerbungsunterlagen könne zwar als diskriminierend angesehen werden.
Da Ostdeutsche aber keine eigene ethnische Gruppe seien, habe die Klägerin auch keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, entschied das Gericht am Donnerstag.
Die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft kann sich laut Gericht zwar in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den “Ossis” aber an diesen Merkmalen, zumal die DDR nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, eine von der Bundesrepublik unterschiedliche Entwicklung genommen habe.
Quelle: Stern.de