Update zu: Lovebuy

Vor einigen Jahren wurde in den Boulevardmagazinen der großen Fernsehsender sowie in den Printmedien heftig über die damals neue Erotik-Website „lovebuy.de“ berichtet. Im Zuge des gewaltigen Medienechos meldeten sich interessierte Männer in Scharen bei dem Internetportal an. Meist wurde die Erotikseite nur wenige male besucht und dann vergessen.
Monate später flatterte dann eine Jahresrechnung von 99,00 Euro per E-Mail ins Haus. Zunächst wurde die Jahresgebühr mit einer nachträglichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen man bei dem ersten Anmelden zugestimmt habe, begründet. Später wurde behauptet, dass die Jahresgebühr bereits auf der Startseite erkenntlich gewesen sei.
Die Zahlungsaufforderungen und Klageandrohungen von den Betreibern der Internetseite „lovebuy.de“ sind aufgrund der problematischen Beweislage sehr ernst zu nehmen.
Die Frage, ob eine konkrete Zahlungsverpflichtung gegenüber der VMA Management GmbH besteht, hängt von verschiedenen Faktoren, wie etwa dem genauen Anmeldezeitraum und der zu diesem Zeitpunkt möglicherweise geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
Wenn die Mahnungen nicht aufhören, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Meist kann ein Klageverfahren verhindert werden. Dies gilt erst recht, wenn Sie einen Mahnbescheid oder eine Klageschrift bereits erhalten haben. Ihr Anwalt wird Sie genau über die möglichen Prozessrisiken aufklären und für eine einfache und kostenschonende Beendigung des Verfahrens ohne mündliche Verhandlung sorgen.
Quelle: Rechtsanwälte Wagner Halbe