Urteil des BSG: Neue Hartz-IV-Sätze sind verfassungsgemäß
Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Hartz-IV-Reform von 2011 für verfassungsgemäß.
Bei der Neuberechnung der Regelleistungen habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter.
“Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden”, sagte der Senatsvorsitzende Peter Udsching. Zum 1. Januar 2011 waren neue Hartz-IV-Sätze in Kraft getreten, nachdem das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Berechnung ein Jahr zuvor als willkürlich gekippt und eine nachvollziehbarere Neufestsetzung verlangt hatte.
Regierung und Opposition hatten sich daraufhin auf einen Kompromiss verständigt.
Der Regelsatz für Erwachsene wurde rückwirkend vom 1. Januar 2011 an um fünf Euro auf 364 Euro, ab 2012 auf 374 Euro erhöht.
Die Leistungen für Kinder blieben unverändert.
Für bedürftige Heranwachsende gibt es jedoch seither ein Bildungspaket, das zum Beispiel Zuschüsse für Nachhilfe oder ein Mittagessen in der Schule vorsieht.
Quelle: sueddeutsche.de