Ein wirksames Mittel gegen die Abofallenbetreiber!
Es gibt ein wirksames Mittel den Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen. Es nennt sich negative Feststellungsklage.
Negative Feststellungsklagen sind eine bestimmte Klageform im deutschen Zivilrecht.
Ihr Ziel ist es, bei einem Streit zwischen zwei Parteien von einem Gericht entscheiden zu lassen, ob zwischen den beiden Betroffenen ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn man feststellen lassen möchte, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgt ist.
Vor allem als Opfer von Abo- und Vertragsfallen im Internet wehren sich Verbraucher bisweilen gegen die Abzocker, indem sie vor Gericht eine negative Feststellungsklage erheben. Sprich:
Sie ziehen vor Gericht um feststellen zu lassen, dass die Täter von ihnen kein Geld verlangen dürfen.
Negative Feststellungsklage können auch Menschen erheben, die sich zu Unrecht abgemahnt fühlen. In diesem Fall können die Abgemahnten vom zuständigen Gericht feststellen lassen, dass kein Unterlassungsanspruch gegen sie besteht. Die Beweislast, dass die Abmahnung eben doch berechtigt ist, trägt dann der Abmahnende. Zuständig ist das Gericht, bei dem der Abzocker klagen müsste, also meistens das Heimatgericht der “Opfer”
Was sie das kostet, entnehmen sie der Tabelle aus dem beigefügten Link.
https://www.rechtspraxis.de/gebuehr.htm
Da die Forderung der Abzocker relativ gering ist, meist unter 300,00 Euro ergeben sich Gerichtskosten von ca.25,- Euro, die der Klagende vorstrecken muss. Dieser Betrag versteht sich natürlich OHNE Anwaltskosten. Da aber hier ein Anwalt nicht zwingend notwendig ist, bleibt der Betrag moderat.
Folgendes Fallbeispiel:
Wenn das nur 500 Verbraucher durch ziehen und vor Gericht gehen, ergibt das 500 Urteile, die dann bald als Präzedenzfälle zu betrachten sind, und den Abofallenbetreibern den Garaus machen.
Übrigens, die Kosten von der Klage, holen sie sich mittels einer Vollstreckung (Pfändung ) gegenüber dem Abzocker wieder.