Verbraucherschützer verklagen Discounter Lidl

Lidl wirbt damit, auf faire Arbeitsbedingungen bei Zulieferern von Textilien zu achten. Nach Recherchen der Kampagne für saubere Kleidung (CCC) und des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) bei Zulieferbetrieben in Bangladesch werden die versprochenen Sozialstandards aber verletzt, etwa durch überlange Arbeitszeiten und Unterbindung der Organisationsfreiheit der Beschäftigten“, teilten die Verbraucherschützer mit.
In der Klageschrift, die am Donnerstag in Hamburg vorgestellt wurde, soll der Beweis erbracht werden, dass Lidl gegen den BSCI-Standard verstößt, dem sich das Unternehmen selbst unterworfen hat. Er regelt unter anderem Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen bei Lieferanten.
CCC und ECCHR ließen Arbeiter bei Zulieferbetrieben in Bangladesh nach eigenen Angaben befragen und stellten dabei Verstöße fest. Fälle aus drei Betrieben sind in der Klageschrift detailliert aufgelistet. Dabei geht es unter anderem um zu lange Arbeitszeiten, Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung und körperliche Misshandlungen.
Zwar entspreche die Bezahlung bei den dortigen Lieferanten meist den örtlichen Mindestlöhnen von umgerechnet 30 Euro im Monat. Davon könne man aber auch in Indiens Nachbarland keine Familie ernähren.
Außerdem würden Überstunden oft nicht vergütet. Wer sich weigere, mehr zu arbeiten, müsse mit Lohnkürzungen rechnen. Auch hätten Mitarbeiterinnen über Diskriminierung und sexuelle Belästigung geklagt.
Quelle: ftd.de