Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen 1&1
Die Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg hatte die 1&1 Telecom GmbH abgemahnt, da durch das Unternehmen Mobilfunkverträge (Datentarife) ohne Vertragslaufzeit verkauft wurden, die wiederum im Kleingedruckten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten beinhalten.
1&1 war offenbar nicht zu einer Streichung der betreffenden Klausel in den Verträgen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit, so daß es nun zu einem Verfahren vor dem Landgericht Koblenz gegen das Telekommunikationsunternehmen kam.
Gegenwärtig werden immer noch die Datentarife ohne Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten angeboten, was jedoch aus einem Tarif ohne Vertragslaufzeit im Grunde genommen einen Laufzeitvertrag von 4 Monaten macht.
Auch die 1&1 All-Net-Flat steht bei Verbraucherschützern in der Kritik, da auf Wunsch eine (teurere) Variante ohne Vertragslaufzeit angeboten wird, die laut AGB des Unternehmens ein Tarif mit drei monatiger Kündigungsfrist ist.
Das Urteil des Landgerichts Koblenz, Az: 1 O 378/12 gegen 1&1 Telecom GmbH ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: tutsi.de / verbraucherzentrale