Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab- Bei Diablo III steckt der Teufel im Detail
Wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels „Diablo 3“ sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt.
Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.
Blizzard hat es versäumt, auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen.
Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt.
Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist.
Quelle: vzbv