Verhaltensregel:Kühen nicht in die Augen schauen
Schau mir in die Augen kleines… Die Landwirtschaftskammer Tirol möchte den Umgang mit freilaufenden Kühen reglementieren.
Hintergrund:
Am vergangenen Montag hatten 20 Kühe und Kälber eine Wanderin auf einer Alm im Stubaital zu Tode getrampelt. Sie war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere sie attackierten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Der betroffene Landwirt hat nach bisherigen Erkenntnissen Wanderer ordnungsgemäß gewarnt.
Deshalb soll ein “Neuer Regelkatalog” in wenigen Tagen fertig ausgearbeitet sein und dann an unter anderem Tourismusbetriebe und Almbauern ausgegeben werden. Auch sollen auf den Almen Schilder aufgestellt werden, die den Touristen die Verhaltensregeln erklären.
Eine der Regeln besagt z.B., dass man den Kühen nicht in die Augen schauen soll. Tierärzte, und Bauern raten deshalb wanderern: das Streicheln junger Tiere sollte man bleiben lassen.
Außerdem dürfe man bei Gefahr nicht rennen oder den Tieren den Rücken zukehren. Hunde müssen angeleint sein, sollten allerdings bei Gefahr, abgeleint werden- und hoffen, dass der Hund schneller rennen kann als die Kuh…
Im übrigen sollten Urlauber die nach Österreich in Urlaub fahren, die dortige Gesetzeslage kennen- da einem sonst bei folgendem Übel ein Bußgeld drohen kann.
Quelle: dpa