Verklagen Sie das Abofallen-Abzockpack auf Schadenersatz

Opfer von sogenannten Abo-Fallen im Internet können die Betreiber erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.
Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer zur Abwehr der betrügerischen Forderung enstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch den Abo-Fallen-Betreiber, urteilte jetzt das Amtsgericht Mainz.
Das Amtsgericht urteilte unter dem Aktenzeichen 89 C 284/10, dass die Internetseite „top-of-software.de“ über die entstehenden Nutzerkosten in Höhe von zweimal 96 Euro „planmäßig“ hinweggetäuscht habe.
Die Gegenleistung zur teuren Mitgliedschaft sei hingegen „ohne messbaren wirtschaftlichen Wert“.
Die Feststellungen des Gerichts dürften auch auf die Geschäftspraktiken anderer Internet-Abzocker anwendbar sein, weil bei vielen Anbietern der Branche ein solches Vorgehen bis in die Details ähnlich ist.
Auch andere an den Betrügereien Beteiligte wie die berüchtigten Abmahn-Anwälte müssen jetzt fürchten, zu Schadensersatz herangezogen zu werden.
Quelle: Göttinger Tagblatt