Vermieterbescheinigung wird wieder eingeführt
Ab dem 1. Mai 2015 muss eine Vermieterbescheinigung bei einer An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt zwingend vorgelegt werden.
Ein Gesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, hat die Bescheinigung eingeführt.
Der betreffende Vermieter muss dem Mieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.
Vermieter, die einen Ein- oder Auszug nicht oder nicht richtig bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
Laut Gesetz ist es außerdem ausdrücklich verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch ihn nicht stattfindet bzw. nicht beabsichtigt ist.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.
Quelle: rechtsplitter.de