Vorsicht: Abmahn-Falle bei Paypal
Paypal hat durch seine Geschäftspolitik in der Vergangenheit schon für einigen Unmut unter den Online-Händlern gesorgt – jetzt kommt ein neuer Grund hinzu: So werden neuerdings Händler durch eine ungefilterte Paypal-Werbeeinblendung auf Ebay.de zu wettbewerbswidrigem Handeln »gezwungen«.
Hintergrund
Unter zahllosen Angeboten, die per Paypal bezahlt werden können, erscheint neuerdings die Einblendung »Käuferschutz bei Ebay: kostenloser Paypal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe«, allerdings ohne, dass diese Ansage tatsächlich Gültigkeit hätte – oftmals besteht dieser vermeintliche Käuferschutz gar nicht.
Für eine Vielzahl von Artikeln wird nämlich von Paypal überhaupt kein Käuferschutz angeboten. So heißt es z.B. in den Paypal-Käuferschutzrichtlinien unter Punkt 3.3:
»Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den Paypal-Käuferschutz abgesichert: Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge.«
quelle
crn.de