Vorsicht vor dubiosen Geldeintreibern
Die Absender nennen sich zum Beispiel Rechtsanwaltskanzlei Steinhauer, Rechtsanwaltskanzlei Lepère, Zentral Inkasso oder ZFM Zentral Forderung Management. Mit den Schreiben wollen sie zweifelhafte Forderungen aus Gewinnspieldiensten eintreiben.
Die Krux:
Die Forderungsschreiben erscheinen auf den ersten Blick seriös. Die Absender fordern dazu auf, Beträge zwischen 100 und 300 Euro auf ein privates Konto in Deutschland oder Bulgarien zu überweisen.
Wer sich nun gegen die Forderung wehren will, hat Probleme die entsprechenden Büros zu erreichen. Meist sind die in den Briefen genannten Straßennamen frei erfunden. Post kommt als unzustellbar zurück- ans Telefon geht keiner oder die Nummer ist unbekannt.
Anwälte und Inkassounternehmen tauchen in den amtlichen Verzeichnissen gar nicht auf
Nur Rechnungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden. Betroffene können sich in den amtlichen Rechtsanwalts- und Inkasso-Verzeichnissen im Internet darüber informieren, ob die Absender glaubwürdig sind.
Alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind in der Datenbank der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Adresse www.rechtsanwaltsregister.org zu finden. Unter der Adresse www.rechtsdienstleistungsregister.de werden im Auftrag des Bundes und der Länder zugelassene Inkassounternehmen verzeichnet.
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich, unberechtigten Forderungen möglichst per Fax oder Brief zu widersprechen und nicht zu zahlen, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Wer hinter einem bestimmten Schreiben einen Betrug vermutet, kann diesen bei der Polizei anzeigen.