Vorsicht vor Trickformularen
Wie Sie mit Offerten reingelegt werden


Wie Rechtsanwalt Loschelder berichtet, versendet eine „Euro Media Verlag GmbH“ aus dem schweizerischen Zug, Formulare bei deren Unterschrift dem Adressaten finanzielles Ungemach droht.
Es erweckt das Formular der Euro Media Verlag GmbH den Eindruck eines Korrekturabzugs, bei dem lediglich fehlende oder falsche Angaben ergänzt bzw. korrigiert werden müssen. Tut man dies und sendet das unterschriebene Formular an die „Euro Media Verlag GmbH“ zurück, schliesst man mit diesem Unternehmen- so zumindest deren Ansicht- einen Zweijahresvertrag mit einer Zahlungsverpflichtung von 912 € pro Jahr. Als Leistung gibt die Euro Media Verlag GmbH „Anmeldung für Grundeintrag“ an.
Reagiert man auf die Rechnung der „Euro Media Verlag GmbH“ nicht, beauftragt diese die „FHG Inkasso GmbH“ aus 55585 Duchroth in Rheinland-Pfalz mit dem Forderungseinzug. Die Inkasso GmbH schlägt auf die Forderung weitere Gebühren, die der Adressat zahlen soll.
Von der Aufmachung her sind die Trickformulare der „Euro Media Verlag GmbH“ ähnlich gestaltet wie bei anderen Abofallenbetreibern. Unwichtiges ist groß gedruckt und die „gefährlichen Angaben“, nämlich die bei Unterschrift entstehenden Kosten, werden im Kleingedruckten versteckt.
Der Konsumer und Rechtsanwalt Daniel Löschfelder rät:
Leisten Sie keine Zahlungen an die „Euro Media Verlag GmbH“, sondern wehren Sie sich gegen die Forderungen der „Euro Media Verlag GmbH“. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei die ihnen weiter hilft.