“VPS Video Partner Service” vom Bundesgerichtshof verurteilt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Partnervermittlungsagentur VPS verurteilt, an einen Kunden das gezahlte Entgelt in Höhe von rund € 4.500 zurück zu zahlen.
Nun können sich auch andere Kunden auf diese Entscheidung berufen und ebenfalls ihr Geld zurück fordern.
VPS betreibt in Hamburg eine Partnervermittlungsagentur. Von den Interessenten werden Videointerviews aufgezeichnet, in denen sie sich anderen Interessenten vorstellen, die dann Kontakt aufnehmen können.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall zahlte ein Kunde im Jahr 2007 das von VPS verlangte Entgelt in Höhe von € 4.750, und zwar für das Vorgespräch 25 % (€ 1.187,50), die Herstellung des Interviews 50 % (€ 2.375,–) und für die Eingliederung des Interviews in die Videobibliothek weitere 25 % (€ 1.187,–).
Sehen sie auch einen Bericht der Verbraucherzentrale hier
Mit dieser Aufteilung der Leistung versuchte VPS offenbar, die verbraucherfreundlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Partnerschaftsvermittlung zu umgehen. Der kann nämlich jederzeit ohne Begründung vom Kunden gekündigt werden mit der Folge, dass nur ein Teil der Vergütung fällig ist. Anders beim Werkvertrag: Hier muss der Verbraucher nach einer Kündigung grundsätzlich den vollen vereinbarten Lohn bezahlen.
Quelle: vzh