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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Weiterer kino.to-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafe verurteilt

Weiterer kino.to-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafe verurteilt

22. 12. 2011

Schlag auf Schlag geht es bei den Prozessen gegen die ehemaligen Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to.

Wie “derWesten” berichtet, ist ein weiterer früherer Mitarbeiter von kino.to vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

Richter Mathias Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung an. Die Urteile aus den ersten drei Verfahren gegen frühere kino.to-Mitarbeiter wurden ebenfalls sofort rechtskräftig, weil die Strafverfolgungsbehörde und die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten.

Quelle: derwesten

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