Wenn „Drücker“ an der Türe klingeln…

Vorsicht an der Haustüre. Drücker unterwegs…
Die Drücker (Werber) geben an, sie müssten eine Messung am Kabelanschluss vornehmen, die Telefonbuchse überprüfen beziehungsweise den Gas– oder Stromzähler ablesen. Kaum haben sie sich unter diesem Vorwand Zugang zur Wohnung verschafft, rücken sie mit dem wahren Grund ihres unangemeldeten Besuchs heraus:
Bei einem Anbieterwechsel könnten die Energie-, Kabel- oder Telefonkosten drastisch reduziert werden, „informieren“ sie.
Wenn Verbraucher ihren ungebetenen Gast abblitzen lassen wollen, greifen die Haustürwerber bisweilen zu rabiaten Drohungen – zum Beispiel, dass der bestehende Anschluss abgeschaltet oder die Energieversorgung gekappt würde.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät, die dreisten Drücker unter keinen Umständen ins Haus zu lassen. Unternehmen, die beispielsweise turnusmäßig den Zählerstand ablesen, kündigen sich ordnungsgemäß an und weisen sich auch entsprechend aus.
Betroffene, die einen Vertrag abgeschlossen haben und später davon zurücktreten wollen, können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, das bei sogenannten Haustürgeschäften besteht. Fehlt der entsprechende Passus in dem Vertrag, gilt dieses Recht sogar unbegrenzt.
quelle: Verbraucherzentrale