Wenn sie ohne Einwilligung abgelichtet werden…
Noch in diesem Jahr soll der Google-Dienst “Street View” auch in Deutschland starten – das verkündete der Internetkonzern Anfang der Woche auf der Cebit in Hannover.
Doch das Tool, mit dem man sich im Netz das Straßenbild von Städten aus Fußgängerperspektive ansehen kann, stößt bei Verbraucher- und Datenschützern auf harsche Kritik.
Ein normales Foto vom Gehsteig oder der Straße aus ist erstmal erlaubt. Problematisch sei allerdings, wenn man in die Bilder hineinzoomen und so zum Beispiel Dinge im Fenster erkennen könne. Auch wenn Bilder veröffentlicht würden, die unter normalen Umständen nicht auf dem Gehsteig entstehen könnten – etwa ein Foto über eine zwei Meter hohe Mauer hinweg, dann ist dies nicht durch die Panoramafreiheit abgedeckt.
Menschen dürfen keinesfalls einfach so abfotografiert werden, schließlich habe jeder das Recht am eigenen Bild.