Wichtiger Hinweis an betroffene- die eine Abmahnung von Kanzlei U+C wegen Streaming erhalten haben
Den Brief der Rechtsanwalts- Kanzlei U+C zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, ist eine schlechte Lösung- eine teure Klage kann die Folge sein.
In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.
Denn das ist bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Dies gilt umso mehr, da das Portal “redtube.com” nicht offensichtlich rechtswidrig ist.
Betroffene sollten sich dringend Rechtsrat beim Anwalt ihrer Wahl oder der Verbraucherzentrale einholen. Sollte dies aufgrund der kurzen Frist schwierig werden, sollte man versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen.
Auf keinen Fall sollte man ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese nach Erkenntnissen der Verbraucherzentralen zu weit gefasst ist.
Quelle: verbraucherzentrale NRW