Wichtiger Hinweis für betroffene Internetnutzer die eine Streaming-Abmahnung erhalten haben
Wie aus Berichterstattung der letzten Wochen bekannt ist, hat die Kanzlei U + C Rechtsanwälte– Anfang Dezember im Auftrag der in der Schweiz ansässigen Firma The Archive AG im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet.
Die Urheberrechtsverletzung soll dadurch begangen worden sein, dass die Nutzer einen über Redtube angebotenen Stream abgerufen haben sollen. Die Kanzlei behauptet insoweit, die beim Abrufen des Streams erforderliche Zwischenspeicherung stelle eine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar, die ohne Zustimmung der Rechteinhaberin erfolgt und deshalb rechtswidrig sei.
Juristen sind sehr gespaltener Meinung
Streaming nach Auffassung vieler Juristen hierzulande nicht illegal und es gibt auch kein entsprechendes Urteil, was das Anschauen von Streams verbietet. In den Gerichtsbeschlüssen des Landgerichts war nicht von Streaming die Rede, dort stand etwas von Filesharing. Filesharing aber fand in diesem Fall eindeutig nicht statt. Allerdings waren die Anträge der Kanzlei Sebastian so unklar formuliert, dass das Gericht offenbar glaubte, es gehe um Filesharing.
Die Rechtsanwalts-Kanzlei- Müller Müller Rößner hat deshalb ein Muster, für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerde wegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams auf der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei downgeloadet werden kann.