Wieder Abzocke-Vorwürfe gegenüber web.de und gmx.net

Welcher Nutzer von web.de oder gmx.de/net hat noch nicht ein „Herzlichen Glückwunsch“ oder ein „Unser Dankeschön“ Fenster mit Angeboten des Postfach-Anbieters gesehen, nachdem er sich in seinem E-Mail Postfach angemeldet hat?
Zu Jubiläumstagen, Geburtstagen oder Weihnachten warten die Freemail-Anbieter regelmäßig mit tollen Überraschungen auf. Premium-Vorteile für einen gewissen Zeitraum, wie etwa ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen. Die böse Überraschung in Form einer Rechnung kommt Monate später.
Seit Jahren liegt die 1&1 Mail & Media GmbH, welche die beiden deutschen Freemail-Portale „web.de“ bzw. „gmx.net“ mit Millionen Nutzern betreibt, mit Verbraucherschützern im Klinch.
Der „Web.de Club“ in der Kritik von Verbraucherschützern
Streitpunkt: Bei den Geschenk-Aktionen handelt es sich um Verträge – etwa die Web.de Club Mitgliedschaft- die nach einer bestimmten Zeit kostenpflichtig werden und in eine deutlich längere Mindestlaufzeit übergehen. Darüber, sowie die Konditionen, die meist nur in Klammer oder unter einem Sternchen-Verweis angeführt wurden, seien Nutzer aber hinweggetäuscht worden, so die Verbraucherschützer.
„In allen fünf Fällen musste erst geklagt werden. Entweder wurde 1&1 durch ein Gerichtsurteil gezwungen oder gab nach Klageerhebung eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. In der Regel wurde dann die Aufmachung der Werbung nur geringfügig geändert“,
so Bianca Skutnik, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Nutzer sind erstaunt über Rechnung für „WEB.DE Club“ und „GMX Topmail“
Nach wie vor gibt es Beschwerden von Nutzern – das bestätigen sowohl Bianca Skutnik als auch ein Blick ins Internet.
„Wer bei Google den Suchbegriff „1&1 Mail & Media GmbH“ eingibt, erhält auf Platz eins der Trefferliste unzählige Foreneinträge jüngeren Datums mit den Schlagworten „Hilfe“, „Mahnung“, „Abzocke“.
Nutzer von gmx.net und web.de berichten darin davon, dass Sie Rechnungen für eine Premium-Mitgliedschaft erhalten hätten, obwohl sie sich sicher seien, kein entsprechendes Testangebot in Anspruch genommen zu haben. Die Forderungen sollen laut den Berichten oft von Drohungen, Rechtsanwälte und Inkasso-Unternehmen einzuschalten, begleitet werden.
Abzocke-Vorwürfe gegenüber 1&1 Mail & Media GmbH
Auch bei der Verbraucherzentrale ist diese neue Form der Beschwerden gut bekannt – und man ist alarmiert.
„Das eröffnet gänzlich neue Dimensionen. Sollten hier inzwischen Forderungen erhoben werden, obwohl 1&1 weiß, dass gar kein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss gegeben war, sind wir in einem strafrechtlichen Grenzbereich zum versuchten Betrug“,
so Verbraucherschützerin Skutnik
Verbraucherzentralen raten:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Forderung berechtigt ist, erst einmal nicht zahlen – auch wenn der Gegenüber mit Inkasso und Rechtsanwälten droht. Im zweifelsfall kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale an Ihrem Wohnort.
Seit August 2012 soll ein neues Gesetz Verbraucher vor Abofallen im Internet schützen
Ab dem 1. August 2012 kommen Verträge mit Verbrauchern im Internet nur noch wirksam zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Verwendet der Unternehmer eine Schaltfläche (“Button”) für die Bestellung, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis, z.B. “zahlungspflichtig bestellen”, beschriftet sein.
Bei fehlender Bestätigung oder fehlerhafter Beschriftung der Schaltfläche kommt kein Vertrag zustande. Der Unternehmer muss im Zweifel beweisen, dass er seinen Pflichten ausreichend nachgekommen ist. Diese “Buttonlösung” sieht das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet vor.
Quelle: augsburger-allgemeine.de